Was das GEG für Weinheim bedeutet

Was das GEG für Weinheim bedeutet

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für das Heizen in Weinheim ab dem 01.01.2024?

Im Januar 2024 wird die Novelle des GEG (Gebäudeenergiegesetzes) in Kraft treten. Diese wird zwar langfristig unseren Umgang mit dem Thema Heizen auf den Kopf stellen, kurzfristig besteht allerdings für die meisten Weinheimer*innen kein Handlungsbedarf.

Doch was besagt der neue Gesetzesentwurf eigentlich? Bis Ende 2040 sollen alle Haushalte in Baden-Württemberg klimaneutral heizen. Klimaneutral bedeutet, dass erneuerbare Energien, wie Wärme aus Solarenergie, Windenergie, Erdwärme, dem Wasser oder aus der Luft gewonnen werden. Dazu eignen sich verschiedene technische Lösungen, wie beispielsweise eine Wärmepumpe, Geothermie oder der Anschluss an ein (Fern-)Wärmenetz. Auch Pelletheizungen und das Heizen mit Biomethan zählen dazu. Außerdem wird das Fernwärmenetz in Weinheim kontinuierlich erweitert und ausgebaut.

Das Ziel vom klimaneutralen Heizen soll in Abstufungen und mit langen Übergangsfristen erreicht werden. Wie lang diese sind, hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt. Für Weinheim gilt, dass ab dem 30.06.2028 jede neu in Betrieb genommene Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien arbeiten muss. Eine neue Heizung dürfen Sie nur in Betrieb nehmen, wenn diese vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgenommen wurde. Dieser ist ab dem 01.01.2024 verpflichtet, die neuen gesetzlichen Anforderungen zu prüfen.

Bis zum 30.06.2028 können Sie sich in Weinheim auch dafür entscheiden, eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Doch dann ist eine Energieberatung für Sie Pflicht. Diese soll über die wirtschaftlichen Risiken aufklären. Entscheiden Sie sich trotzdem für eine neue Öl- oder Gasheizung, dann ist die Frist 30.06.2028 hinfällig, denn dann gelten für Sie andere Vorgaben. Bis 2029 müssen Sie mit ihrer Heizung sicherstellen, dass Sie zu 15 % Energie aus erneuerbaren Quellen nutzen. Bis 2035 müssen es dann 30 % sein und bis 2040 müssen Sie 60 % erreichen. Dies erzielen Sie z. B. über die Nutzung von Biomethan oder durch hybrides Heizen. Eine Hybridheizung kombiniert fossile Brennstoffe mit erneuerbaren Energien. Zusätzlich zu Ihrer Öl- oder Gasheizung können Sie zum Beispiel Solarthermie nutzen und auf Ihrem Dach installieren oder eine Wärmepumpe in Ihren Garten stellen. Neben dem GEG sind auch die Anforderung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg bei der Modernisierung der Heizungsanlage in Weinheim zu berücksichtigen.

Ein Umdenken und Umstellen beim Thema Heizen ist wichtig, denn die fossilen Brennstoffe wie Öl und Gas werden knapp, was dazu führt, dass die Preise auch weiterhin steigen werden. Die beste Alternative, um in Zukunft verhältnismäßig günstig zu heizen, wird ein Umsteigen auf erneuerbare Energien sein. Man erspart sich dadurch einen langfristig hohen Gaspreis, und erhält zusätzlich hohe Fördergelder für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien.

Zur Umstellung angehalten werden Sie von Gesetzeswegen erst dann, wenn Sie eine neue Heizung einbauen wollen, weil zum Beispiel Ihre Öl- oder Gasheizung irreparabel ist oder weil Sie einen Neubau planen. Wenn Sie Ihre bestehende Heizung weiter nutzen können und wollen, steht es Ihnen frei, dies bis 2040 weiterhin zu tun. Wenn Ihre Heizung einen Defekt hat, dürfen Sie diese reparieren. (Eine Ausnahme bilden 30 Jahre alte Standardheizkessel; für diese gibt es ein Betriebsverbot.) Freiwillig können Sie jederzeit auf das Heizen mit erneuerbaren Energien umsteigen. Dies kann sich auszahlen – für Ihren Geldbeutel und die Umwelt.

Welche Vorgaben und Übergangszeiträume für Sie gelten ist im Einzelfall nicht so leicht zu erkennen, daher lohnt es sich, Beratungsangebote zu nutzen. In Härtefällen können Eigentümer*innen von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit werden. Der Anschluss an ein (Fern-)Wärmenetz ist ebenfalls eine Möglichkeit, die Anforderungen des GEG einzuhalten. Diese Lösung ist für Sie besonders bequem, denn hier kümmert sich der Wärmenetzbetreiber darum, dass die eingespeiste Wärme aus erneuerbaren Energien stammt. Beispielsweise wird in Weinheim das Neubaugebiet Lützelsachsen Ebene mit Fernwärme versorgt. Die Energie entstammt größtenteils der Biogasanlage eines lokalen Großbauern.

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