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Wussten Sie, dass bereits 350 Gebäude in Weinheim an das nachhaltige Fernwärmenetz der Stadtwerke Weinheim angeschlossen sind? Und stetig kommen weitere hinzu.

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Informationen & FAQ

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Was, wann, warum …
Wissenswertes zur Wärmewende

Wie man nachhaltig heizt und dabei auch noch Geld sparen kann.

Was bedeutet das GEG 2024 zum erneuerbaren Heizen?

  • Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) ist ein Gesetz, das den Wechsel zu umweltfreundlichen Heizsystemen begünstigen soll.
    Ab Januar 2024 dürfen in neuen Wohngebieten nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
    Es betrifft nur neue Heizungen, bestehende können weiterhin genutzt und kaputte repariert werden.

Muss man bei Heizungsanlagen, die während der Übergangsphase eingebaut werden, etwas Besonderes beachten?

  • Ab dem 1. Januar 2024 ist es vorgesehen, dass vor dem Einbau einer Heizungsanlage, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, eine verpflichtende Beratung stattfindet. Diese soll über wirtschaftliche Risiken durch steigende CO2-Preise informieren und alternative Möglichkeiten aufzeigen. Wenn zum Beispiel keine Anbindung an ein Wärmenetz oder ein klimaneutrales Gasnetz möglich ist, müssen diese Heizungen ab dem Jahr 2029 schrittweise einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien nutzen (zum Beispiel durch den Einsatz von Biomethan). Ab dem 1. Januar 2029 müssen mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent erneuerbare Energien. Die Vorgaben aus dem E-WärmeG sind entsprechend zu berücksichtigen.

Was gilt zukünftig im Neubau und für Bestandsgebäude?

  • Neubau:
    Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten den Vorgaben des GEG entsprechen. Wichtig ist der Zeitpunkt, an dem der Bauantrag gestellt wird.

    Bestand:
    Für bestehende Gebäude gelten längere Übergangsfristen, um die Investitionsentscheidung besser auf die örtliche Wärmeplanung abstimmen zu können. Das gilt auch für Neubauten in Baulücken, solange keine kommunale Wärmeplanung vorhanden ist.
    Es sind vorübergehend auch neue Gas- oder Ölheizungen erlaubt, wenn sie Teil einer Hybridlösung sind (z.B.: zusammen mit einer Wärmepumpe) oder teilweise mit Biomethan betrieben werden.
    Wichtig ist: Es betrifft nur den Einbau neuer Heizungen! Bestehende Heizungen können weiterhin genutzt und kaputte Heizungen repariert werden.

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