Was, wann, warum …
Wissenswertes zur Wärmewende

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Das Fernwärmenetz der Stadtwerke - Teil 4

Infos

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Das Fernwärmenetz der Stadtwerke - Teil 3

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Das Fernwärmenetz der Stadtwerke - Teil 2

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Das Fernwärmenetz der Stadtwerke - Teil 1

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Der Podcast zur Wärmewende in Woinem - Teil 6

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Der Podcast zur Wärmewende in Woinem - Teil 5

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Der Podcast zur Wärmewende in Woinem - Teil 4

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Das Märchen von der Wärmewende mit Ingrid Noll - Fortsetzung

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Was das GEG für Weinheim bedeutet

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Der Podcast zur Wärmewende in Woinem - Teil 3

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Der Podcast zur Wärmewende in Woinem - Teil 2

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Klimaneutralität ist alternativlos

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Das Märchen von der Wärmewende mit Ingrid Noll - Trailer

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Der Podcast zur Wärmewende in Woinem - Teil 1

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Klimaneutral Heizen mit Luft-Wasser-Wärmepumpe

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Entwarnung: Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden

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Der Klimawandel ist messbar

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Top Option: Fernwärme

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Fördermöglichkeiten von privaten Fernwärmeanschlüssen

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Versorgungsauftrag wird sehr ernst genommen

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Heiztechnik - Fernwärmeheizung

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Warum ist die energetische Gebäudesanierung so wichtig und wie unterstützt die Stadt Weinheim dabei?

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Heiztechnik - Wärmepumpe

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Heiztechnik - Stromdirektheizung

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Heiztechnik - Biomasseheizung

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Heiztechnik - Hybridheizung

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Was Fernwärme bedeutet

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FAQ

Was bedeutet das GEG 2024 zum erneuerbaren Heizen?

  • Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) ist ein Gesetz, das den Wechsel zu umweltfreundlichen Heizsystemen begünstigen soll.
    Ab Januar 2024 dürfen in neuen Wohngebieten nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
    Es betrifft nur neue Heizungen, bestehende können weiterhin genutzt und kaputte repariert werden.

Muss man bei Heizungsanlagen, die während der Übergangsphase eingebaut werden, etwas Besonderes beachten?

  • Ab dem 1. Januar 2024 ist es vorgesehen, dass vor dem Einbau einer Heizungsanlage, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, eine verpflichtende Beratung stattfindet. Diese soll über wirtschaftliche Risiken durch steigende CO2-Preise informieren und alternative Möglichkeiten aufzeigen. Wenn zum Beispiel keine Anbindung an ein Wärmenetz oder ein klimaneutrales Gasnetz möglich ist, müssen diese Heizungen ab dem Jahr 2029 schrittweise einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien nutzen (zum Beispiel durch den Einsatz von Biomethan). Ab dem 1. Januar 2029 müssen mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent erneuerbare Energien. Die Vorgaben aus dem E-WärmeG sind entsprechend zu berücksichtigen.

Was gilt zukünftig im Neubau und für Bestandsgebäude?

  • Neubau:
    Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten den Vorgaben des GEG entsprechen. Wichtig ist der Zeitpunkt, an dem der Bauantrag gestellt wird.

    Bestand:
    Für bestehende Gebäude gelten längere Übergangsfristen, um die Investitionsentscheidung besser auf die örtliche Wärmeplanung abstimmen zu können. Das gilt auch für Neubauten in Baulücken, solange keine kommunale Wärmeplanung vorhanden ist.
    Es sind vorübergehend auch neue Gas- oder Ölheizungen erlaubt, wenn sie Teil einer Hybridlösung sind (z.B.: zusammen mit einer Wärmepumpe) oder teilweise mit Biomethan betrieben werden.
    Wichtig ist: Es betrifft nur den Einbau neuer Heizungen! Bestehende Heizungen können weiterhin genutzt und kaputte Heizungen repariert werden.

Wie kann ich klimafreundlich heizen?

  • Die Regelungen im GEG sind technologieoffen gestaltet. Somit können Sie auf verschiedene Heizsysteme umsteigen:
    • Anschluss an ein Fernwärmenetz
    • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe
    • Einbau einer Stromdirektheizung -für besonders gut gedämmte Gebäude
    • Einbau einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung
    • Nutzung von Solarthermie
    • Einbau einer Biomasseheizung (für Bestandsgebäude)
    • Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Energien nutzt (z. B. Biomethan)

Was versteht man unter kommunaler Wärmeplanung?

  • Baden-Württemberg möchte bis 2040 klimaneutral werden und weniger von fossilen Brennstoffen abhängig sein. Die kommunale Wärmeplanung nach dem KlimaG BW ist ein wichtiger Teil dieses Ziels. Dabei beschäftigen sich Kommunen und Stadtwerke vor Ort damit, wie eine klimaneutrale und kosteneffiziente Wärmeversorgung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten umgesetzt werden kann. Die Stadt Weinheim erstellt aktuell eine kommunale Wärmeplanung. Es handelt sich dabei um eine strategische Leitplanung mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung für das gesamte Stadtgebiet bis 2040. Der Entwurf zum Bericht zur Wärmeplanung enthält eine Bestandsanalyse, die aufzeigt, wie die Gebäude in Weinheim aktuell beheizt werden. In einem weiteren Schritt wird untersucht, wie sich der Wärmebedarf in Weinheim künftig entwickeln wird und welche Potenziale zur Gewinnung von Wärme mit erneuerbaren Energien bestehen. In 2 unterschiedlichen Zielszenarien wird skizziert, wie die Wärmeversorgung zukünftig aussehen könnte, um das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 zu erreichen. Abschließend werden Handlungsfelder und erste Maßnahmen vorgestellt.

    Kommunale Wärmeplanung

Welchen Zusammenhang haben das Wärmeplanungsgesetz des Bundes und das Gebäudeenergiegesetz?

  • Die Übergangsfristen für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, werden mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt.
    In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) wird der Einbau von Heizungen daher mit 65 Prozent erneuerbarer Energie spätestens nach dem 30.06.2026 verbindlich, in kleineren Städten (weniger als 100.000 Einwohner) - wie in Weinheim, gilt das spätestens nach dem 30.06.2028. Das bedeutet, neue Gas oder Ölheizungen sind ab dem 1.7.2026 bzw. 1.7.2028 nur zulässig, wenn sie zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
    Ist in einer Kommune auf der Grundlage eines Wärmeplans eine Entscheidung über die Ausweisung als Wärmenetzgebiet (Neu oder Ausbau) oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet schon vor Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 getroffen, wird hier der Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien schon dann verbindlich. In Weinheim ist bisher kein Wärmenetzgebiet durch die Kommune ausgewiesen.

Löst der kommunale Wärmeplan nach dem KlimaG BW automatisch die 65 Prozent- Erneuerbare-Energien-Pflicht des Gebäudeenergiegesetzes für Bestandsgebäude aus?

  • Der kommunale Wärmeplan ist nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ein informeller Plan ohne rechtliche Außenwirkung. Auch nach dem aktuellen Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes soll das so bleiben. Allein das Vorlegen eines Wärmeplans durch eine Gemeinde löst nicht automatisch die Anwendung des Gebäudeenergiegesetzes aus. Dafür wird gemäß laut Paragraf 26 des Wärmeplanungsgesetz-Entwurfs eine zusätzliche Entscheidung der Gemeinde zur Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder von Wasserstoffnetzausbaugebieten unter Berücksichtigung der Ergebnisse des kommunalen Wärmeplans benötigt. Diese zusätzliche Entscheidung durch die Gemeinde könnte nach derzeitiger Einschätzung des Umweltministeriums Baden-Württembergs zum Beispiel in Form einer kommunalen Satzung erfolgen. Erst mit dieser Entscheidung würde das Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude für die ausgewiesenen Gebiete aktiviert. In Weinheim ist bisher kein Wärmenetzgebiet durch die Kommune ausgewiesen.

Wie kann ich mich an der Wärmeplanung beteiligen?

  • Bei der Erstellung der Wärmeplanung ist es wichtig, dass viele Menschen mitmachen:
    Die Öffentlichkeit, Energieversorger, Behörden und andere wichtige Gruppen sollen in den Prozess einbezogen werden. Auch große Verbraucher, Energiegemeinschaften und andere Akteure können sich beteiligen.
    Mit einer Registrierung auf dieser Wärmeportal-Seite können Sie sich aktiv beteiligen und beispielsweise Ihr Interesse an Fernwärme auf der interaktiven Karte durch das Setzen von Markern verdeutlichen. Hierdurch können sie proaktiv den Fernwärmeausbau in Ihrem Gebiet beeinflussen.

Bekomme ich eine Anschlussoption auf Fernwärme?

  • Die Stadt Weinheim hat eine Wärmeplanung auf Grundlage des KlimaG BW erstellt und dabei Gebiete identifiziert, in denen Fernwärme ausgebaut werden könnte. Die Planung ist jedoch vorerst unverbindlich. Auf unserer interaktiven Karte können Sie sehen, welche Gebiete dafür in Frage kommen. Als nächstes werden die Stadtwerke Weinheim die Daten analysieren, die Gebiete genauer untersuchen und dann Prioritäten setzen und Maßnahmen planen. Dadurch kann sich die Bewertung noch ändern. Da es viele offene Fragen gibt, wie zum Beispiel den Netzausbau, die Wärmequellen und die Finanzierung, wird es noch einige Zeit dauern, bis wir konkrete Projekte und Vorhaben nennen können. Es lohnt sich immer mal wieder auf unserem Portal vorbeizuschauen!

Welche Energieträger können für die Gewinnung von Fernwärme verwendet werden?

  • Es gibt verschiedene Energieträger, die für die Erzeugung von Fernwärme genutzt werden können. Zu den fossilen Energieträgern gehören Erdgas, Erdöl, Steinkohle und Braunkohle. Aber auch Strom kann verwendet werden, um das Wasser für die Fernwärme zu erwärmen. Unter den erneuerbaren Energieträgern können Biomasse, Umgebungswärme, Solarthermie, oberflächennahe und tiefe Geothermie zur Wärmegewinnung eingesetzt werden. Klimaneutrale Brennstoffe können auch Abfall oder unvermeidbare Abwärme sein, die als Nebenprodukt bei der Herstellung von Industriegütern oder bspw. in Rechenzentren entstehen. Die Fernwärmenetze der SWW haben bereits heute einen hohen Anteil an erneuerbaren Energien und dieser soll in Zukunft weiter erhöht werden.

Welche Auswirkung hat dies auf das Stromnetz der Stadtwerke?

  • Wenn immer mehr Hausbesitzer sich für eine strombasierte Wärmeversorgung entscheiden, kann es zu Problemen bei der Stromversorgung kommen. Die aktuellen Kapazitäten reichen einfach nicht aus. Eine große Anzahl von strombasierten Heizsystemen stellt eine enorme Herausforderung für lokale und überregionale Stromnetze dar. Wenn in einem Gebiet viele Geräte gleichzeitig betrieben werden, können die Stromnetze überlastet werden. Deshalb arbeiten wir bereits heute daran, unsere Stromnetze zu verbessern und auf den Wandel in der Wärmeversorgung vorzubereiten.

Welche Fördermittel kann ich erhalten?

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